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Die richtige Wahl des Kühlmittels

HERATEC - Ladenausstattungen, Lagereinrichtung, Kühlmöbel. - Geschrieben am 31.07.2019

Keine Panik vor dem R404a-Verbot. 

Nach der F-Gase-Verordnung aus dem Jahre 2015 der EU wirkt das Kältemittel R404a langfristig zu klimaschädlich. Sie dürfen es noch noch bis zum 01. Januar 2020 in Kühlanlagen verwenden. Diese Verordnung gilt in Bezug auf neue Kühlanlagen. Bei gebrauchten Kühleinrichtungen, wie sie die Firma Heratec vertreibt, greift diese Regel nicht. Bestehende Kühlanlagen, beispielsweise Tiefkühltruhen oder Verbundanlagen dürfen Sie bis Ende 2029 mit recyceltem Kältemittel R404a weiter betrieben. Der Gebrauch von neu produzierten Kältemittel R404a ist ab dem 01. Januar 2020 nicht mehr zulässig.

Die Gefahrenklassifizierung beschreibt das Kältemittel R404a als ein flüssiges Gas mit erstickender Wirkung. Folgende Schutzmaßnahmen müssen Sie beachten:
Nicht in geschlossenen Räumen lagern. Es droht Erstickungsgefahr
Schutzkleidung bestehend aus Lederhandschuhe, Schutzbrille und Sicherheitsschuhe der Klasse S1 tragen.
Vermeiden Sie Kontakt mit Haut, Augen und Gesicht. 
Einer besonderen Transportkennzeichnung bedarf es nicht. Das Kältemittel gilt laut der EG als nicht gefährlich.

Die Alternative.

Das auf Propangas basierende Kältemittel R290 gilt als klimaneutrale Alternative zu den bisherigen Kühlmitteln. In der Wirkungsweise st es ähnlich wie das verbotene Kühlmittel R22. Im Gegensatz zu R22 schädigt R290 nicht die Ozonschicht.

Das auf Propangas basierende Kältemittel R290 gilt als klimaneutrale Alternative zu den bisherigen Kühlmitteln. In der Wirkungsweise st es ähnlich wie das verbotene Kühlmittel R22. Im Gegensatz zu R22 schädigt R290 nicht die Ozonschicht. Nach der F-Gase-Verordnung der EU im Jahre 2015 darf R290 ohne Einschränkungen verwendet werden. Viele gebrauchte Kühlgeräte, wie sie Heratec vertreibt, verwenden bereits das Kühlmittel R290.

Beim Verarbeiten von R290 müssen Sie wissen, dass es sich beim Kältemittel R290 um ein Propangas handelt. Es hat hochexplosive Eigenschaften. Berücksichtigen Sie diese dringlichst beim Auffüllen oder Instandsetzen der Kühlanlagen. Der Arbeitsschutz schreibt antistatische und schwer entflammbare Schutzkleidung vor: Schuhe Klasse S5, Schutzbrillen und Lederhandschuhe. Offenes Feuer (Rauchen etc.) muss unbedingt vermieden werden. Die Verwendung von explosionsgeschützten Geräten ist zu empfehlen.

Für den Transport besteht eine Kennzeichnungspflicht durch Gefahrguthinweise. Gefahrkennzeichnung UN1965.Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen dieser Internetseiten wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.
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